Die zulässige tägliche Einsatzzeit des Fahrers darf max. 15 Std. betragen.
Nach max. 4,5 Std. Lenkzeit muss eine Pause von mind. 45 Min. eingelegt werden.
2 x wöchentlich ist eine Lenkzeit von max. 10 Std. zulässig, an den anderen Tagen beträgt die Lenkzeit jeweils 9 Std. (max. zulässige Wochenlenkzeit = 56 Std.)
Nach einer Tageslenkzeit sind mind. 9 Std. ununterbrochene Ruhezeit einzulegen.
Nach 6 Einsatztagen ist mind. eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Std. einzulegen.
Bei dieser Verkürzung ist jedoch darauf zu achten, dass die Wochenruhezeit der Vorwoche und der darauffolgenden Woche dann jeweils mind. 45 Std. betragen muss.
Innerhalb von zwei Wochen ist somit eine Wochenruhezeit von mind. 45 Std. einzulegen.